Alle zweieinhalb Jahre wählt die Plenarversammlung den AdR-Präs identen und den Ersten Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Ausschuss nach außen und leitet seine Arbeiten. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, wird er vom Ersten Vizepräsidenten oder einem der weiteren Vizepräsidenten vertreten.