SECRETARY-GENERAL (M/F)  

Detail of the vacancy notice

Reference: CDR-SG-AD16-01-19
Directorate:  
Function Group: AD
Management: Yes
Deadline: 05/04/2019 12:00
Job Title: GENERALSEKRETÄRS (w/m)
Unit/Service: -
Grade: AD16
Location: Brussels

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Der AdR, eine 1994 errichtete beratende Einrichtung, ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU). Er setzt sich derzeit aus 350 Mitgliedern zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Die Mitglieder

  • leben und arbeiten in ihren Regionen und Städten und sind dort gewählte Mandatsträger;
  •  
    stehen mit den Bürgerinnen und Bürgern in direktem Kontakt und kennen somit deren Anliegen;
  • ergreifen direkt im Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozess der EU das Wort für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinschaften und informieren sie über die Entwicklungen auf EU-Ebene.

Der AdR muss während des gesamten Rechtsetzungsprozesses, in den das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eingebunden sind, in folgenden Bereichen angehört werden: Verkehr, Beschäftigung, Sozialpolitik, Europäischer Sozialfonds, Bildung, berufliche Bildung, Jugend und Sport, Kultur, Gesundheit, transeuropäische Netze, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Strukturfonds, Umwelt und Energie.

Der AdR ist zudem Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Seit dem Vertrag von Lissabon hat der AdR das Recht, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben, wenn er der Ansicht ist, dass dieses Prinzip verletzt wurde.

Der AdR sieht es auch als seine Aufgabe, durch Kommunikationsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene, lokale Veranstaltungen und Plattformen für den Austausch zwischen Regionen und zum Nutzen der Unternehmen als Brücke zwischen der EU und ihren Bürgern zu fungieren.

Zudem hat er eine aktive Partnerschaft mit den anderen Institutionen der Union aufgebaut.

AUFGABEN DES GENERALSEKRETÄRS

Im Rahmen seiner Verwaltungsfunktion, die auf der Grundsatzerklärung des AdR und dem durch die politische Führungsebene des AdR verliehenen Mandat beruht, hat der Generalsekretär insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung einer guten Personalverwaltung, so dass der Verwaltungsschwerpunkt des AdR auf folgenden Aspekten liegt: Unterstützung der Mitglieder bei der Realisierung der größtmöglichen politischen Wirkung, Ausbau des Kontaktnetzes und Erhöhung der Sichtbarkeit des AdR auf subnationaler Ebene sowie kontinuierliche Weiterentwicklung der Dienstleistungskultur für die Mitglieder, insbesondere angesichts des Wandels von Technologie und Arbeitsmethoden;
  •  
    Unterstützung des Präsidenten bei der Vorbereitung der Präsidiumssitzungen und Plenartagungen und der Einhaltung der Verfahren sowie bei der sachgemäßen Ausführung der gemäß der Geschäftsordnung des AdR gefassten Beschlüsse;
  • Unterstützung des Präsidenten bei den vorbereitenden Arbeiten zur Vertretung der Interessen des AdR gegenüber anderen Organen und Einrichtungen der EU und auf internationaler Ebene sowie Vertretung der Interessen des AdR auf Verwaltungsebene;
  • Sicherstellung der erforderlichen Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Direktionen des AdR sowie Pflege der Kontakte zu den Generalsekretären und Sekretariaten der Fraktionen im AdR;
  • Unterbreitung von Vorschlägen an das Präsidium, damit das Generalsekretariat den AdR und seine Arbeitsorgane sowie die einzelnen Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wirksam unterstützen kann;
  • Teilnahme mit beratender Stimme an den Präsidiumssitzungen;
  • Organisation der Aufstellung des jährlichen Arbeitsprogramms des AdR und seiner mehrjährigen Programmplanung;
  • Überwachung der Arbeit der Gemeinsamen Dienste des AdR und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß der zwischen den beiden Ausschüssen geschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit;
  • Ausübung der ihm durch das Statut und die AdR-Geschäftsordnung übertragenen Befugnisse als An- und Einstellungsbehörde;
  • Erstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben des AdR und Ausführung des Haushaltsplans des AdR gemäß der ihm übertragenen Befugnisse;
  • Sicherstellung eines optimalen Einsatzes des Personals und der Finanzmittel, die dem AdR durch die Haushaltsbehörde zugewiesen wurden, als bevollmächtigter Anweisungsbefugter.