Über uns  

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union (EU). Er vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union und gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben (70 % aller EU-Rechtsvorschriften).

Der AdR ist eine politische Versammlung und besteht aus 329 Mitgliedern und 329 Stellvertretern aus allen EU-Staaten (gegliedert nach Parteien, mit einem Präsidenten an der Spitze), die auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt wurden, etwa als Bürgermeister oder als Präsident einer Region. Die Mitglieder kommen sechs Mal jährlich nach Brüssel, um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu debattieren und Entschließungen über weitere Maßnahmen zu verabschieden, die die EU ergreifen soll.

Unterstützt werden die Mitglieder des AdR von einer Verwaltung, an deren Spitze der Generalsekretär steht.


Inhalte

​​Wichtigste Grundsätze

Mit seiner Arbeit will der AdR die EU den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern näherbringen. Durch Einbindung der regionalen und kommunalen Mandatsträger, die mit den tagtäglichen Anliegen ihrer Wähler vertraut sind, sowie durch die Einladung von Bürgern zu verschiedenen Veranstaltungen und Debatten trägt der AdR dazu bei, die Kluft zwischen der Arbeit der EU-Institutionen und den Unionsbürgern zu verringern.

Organisationsleitbild​​

Unsere Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung der Union einzubinden und somit eine bessere Teilhabe der Unionsbürger zu fördern. 

Multi-Level-Governance

Eine weitere Säule der Arbeit des AdR ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der AdR ist überzeugt vom Nutzen eines koordinierten Vorgehens der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene.

Subsidiarität

Während des gesamten EU-Gesetzgebungsverfahrens muss der Subsidiaritätsgrundsatz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Beschlüsse auf der Regierungs- bzw. Verwaltungsebene gefasst werden, die im öffentlichen Interesse am besten dafür geeignet ist – vorzugsweise die kommunale Ebene.

Welche Rechtsvorschriften werden geprüft?

Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union müssen den AdR immer dann konsultieren, wenn neue Vorschläge in Politikbereichen vorgelegt werden, die Auswirkungen auf die regionale oder kommunale Ebene haben: wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Strukturfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Beschäftigung und Soziales, Bildung, Jugend, berufliche Bildung, Kultur und Sport, Umwelt, Energie und Klimawandel, Verkehr, transeuropäische Netze und öffentliche Gesundheit.

Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen konsultieren.

Der AdR verabschiedet Empfehlungen zu Vorschlägen für EU-Rechtsvorschriften und schlägt ausgehend von den Erfahrungen und dem Fachwissen der kommunalen und regionalen Ebene neue Maßnahmen vor. Er kann auch neue Rechtvorschriften anregen und neue Themen auf die Tagesordnung der EU setzen.

Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde die Rolle des AdR anerkannt und gestärkt. Der AdR muss nunmehr in allen Phasen des EU-Rechtsetzungsprozesses konsultiert werden und kann Rechtsvorschriften vor dem Gerichtshof anfechten, wenn er der Auffassung ist, dass gegen seine institutionellen Rechte verstoßen wurde oder dass nationale, regionale oder kommunale Regierungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. So wurden die Beziehungen des AdR zur Europäischen Kommission, zum Europäischen Parlament und zum Rat gestärkt.

Wie funktioniert der AdR?

Der AdR besteht aus 329 Mitgliedern und 329 Stellvertretern aus allen EU-Staaten. Jede nationale Regierung schlägt ihre Regional- und Kommunalvertreter (Mitglieder und Stellvertreter) vor, die jeweils die nationalen Delegationen bilden. Die Mandatsperiode der AdR-Mitglieder beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt ihrer offiziellen Ernennung durch den Rat.

Die Mitglieder prüfen die von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschläge in sechs Fachkommissionen (Unterausschüssen), die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind, und erarbeiten Stellungnahmen, die dann auf den Plenartagungen des AdR erörtert und verabschiedet werden.

Alle zweieinhalb Jahre wählt die Plenarversammlung den AdR-Präs​identen und den Ersten Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Ausschuss nach außen und leitet seine Arbeiten. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, wird er vom Ersten Vizepräsidenten oder einem der weiteren Vizepräsidenten vertreten.

Gehören die AdR-Mitglieder verschiedenen Fraktionen an?

Die AdR-Mitglieder gehören je nach ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion an:​

Die Fraktionen kommen in der Regel vor jeder Plenartagung zusammen. Sie können pro Jahr zudem zwei außerordentliche Sitzungen (außerhalb Brüssels) abhalten.

Wie hoch ist der jährliche Haushalt des AdR?

Der jährliche Haushalt des AdR beträgt etwa 96 Millionen Euro und deckt die Personalausgaben sowie die Reisekosten der Mitglieder und die Kosten für Verdolmetschung und Öffentlichkeitsarbeit ab.

Weitere Informationen zu den Haushalten aller EU-Institutionen finden Sie hier.

Was bewirkt der AdR?

Die EU ist nicht verpflichtet, die Stellungnahmen des AdR zu berücksichtigen, in der Praxis ist dies jedoch in größerem oder geringerem Maße der Fall (siehe die Jahresberichte der Europäischen Kommission über ihre Folgemaßnahmen zu den AdR-Stellungnahmen sowie die Wirkungsberichte des AdR).

Wie werden die Mitglieder entlohnt?

Die Mitglieder erhalten lediglich eine Kostenerstattung für ihre Teilnahme an den Sitzungen, und ihre Anwesenheit wird für alle Sitzungen im Protokoll verme rkt, das ebenso wie Angaben zur Person und zu ihrer Mitarbeit in Sitzungen über das Mitglieder​portal abgerufen werden kann. ​

Wichtige Fakten

  • 70 % der EU-Rechtsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene
  • 27 EU-Mitgliedstaaten
  • 329 lokal und regional gewählte Mitglieder
  • 6 Fachkommissionen
  • 6 Fraktionen
  • bis zu 6 Plenartagungen im Jahr
  • mehr als 50 verabschiedete Stellungnahmen im Jahr​​​


Dokumente

  • GRUNDSATZERKLÄRUNG ZU DEN AUFGABEN

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      ДЕКЛАРАЦИЯ ЗА МИСИЯТА
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      PROHLÁŠENÍ O POSLÁNÍ
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      HENSIGTSERKLÆRING
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      ΔΗΛΩΣΗ ΑΠΟΣΤΟΛΗΣ
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      MISSION STATEMENT
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      DECLARACIÓN DE MISIÓN
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      EESMÄRKIDE JA ÜLESANNETE KIRJELDUS
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      TEHTÄVÄNKUVAUS
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      DÉCLARATION DE MISSION
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      RÁITEAS MISIN
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