Zusammensetzung der deutschen Delegation
Die Delegation setzt sich zusammen aus:
- 24 Mitgliedern und 24 stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der 16 deutschen Landesregierungen bzw. -parlamente; fünf weitere Sitze rotieren unter den Bundesländern auf Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl, sowie
- drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern als Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund).
(Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 27. Mai 1993)
Ernennung der deutschen Delegation
Die Bundesregierung schlägt dem EU-Ministerrat die von den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter als Mitglieder des Ausschusses und deren Stellvertreter vor. Der Rat ernennt die Mitglieder (§ 14 EUZBLG – Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union).
Organisation und politische Interessenvertretung
Die deutsche Delegation hält jeweils zwei Wochen vor einer Plenartagung eine Arbeitssitzung ab, um gemeinsame Änderungsanträge und den Inhalt der Stellungnahmen sowie organisatorische Fragen zu besprechen. Zudem bieten monatliche Sitzungen der Koordinatorinnen und Koordinatoren ein Forum für den Austausch über die Sitzungsergebnisse der einzelnen Fachkommissionen. Die Delegation tritt jeweils unmittelbar vor jeder Plenartagung zu einer politischen Besprechung zusammen und verständigt sich über die politische Vorgehensweise, wobei die Standpunkte des Deutschen Bundesrats entsprechend berücksichtigt werden.