The EU's Assembly of Regional and Local Representatives
René Souchon: Die Vorschläge der Kommission zur GAP sind nicht ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit aller Formen der Landwirtschaft überall in der EU zu sichern
René SOUCHON (FR/PSE)

2.4.2012 – René Souchon (FR/SPE), Präsident des Regionalrates der Auvergne und Berichterstatter des Ausschusses der Regionen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013, äußerst sich zu den Kernpunkten der Reform.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Reformen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft verbessern und den Fortbestand der ländlichen Gebiete sichern. Sind die geplanten Maßnahmen Ihrer Ansicht nach geeignet, diese Ziele zu erreichen?

Einige Vorschläge der Kommission gehen in die richtige Richtung, vor allem was die Konvergenz betrifft. Bei anderen Themen muss ich jedoch feststellen, dass es der Kommission an Ehrgeiz mangelt. Insbesondere gibt die Kommission die Instrumente zur öffentlichen Steuerung der Märkte auf, was ich für falsch halte. Auch die Maßnahmen zur Ökologisierung der Beihilfen sind meiner Meinung nach zu allgemein und unangemessen. Ich denke deshalb, dass die Vorschläge der Kommission zur GAP nicht ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit aller Formen der Landwirtschaft in der gesamten EU zu sichern. In Bezug auf die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft hätte die Kommission mehr Kreativität an den Tag legen müssen, um einen echten Paradigmenwechsel in der Produktion einzuleiten.

Welche Empfehlungen möchten Sie also in Ihrer Stellungnahme aussprechen?

Zunächst einmal möchte ich bekräftigen, dass als Ergänzung zu anderen Instrumenten eine öffentliche Regulierung der Agrarmärkte nötig ist. Ich schlage vor, die Degressionsschwellen ab Beihilfebeträgen von 100.000 EUR mit einer Obergrenze von 200.000 EUR zu senken. Ferner sollten Ökologisierungsmaßnahmen ergriffen werden, die den landwirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen und die gemeinsam mit Landwirten im Rahmen von Regionalverträgen erarbeitet werden. In meinem Stellungnahmeentwurf wird vorgeschlagen, die Beihilfen auf alle Niederlassungen auszuweiten und die Koppelung der Beihilfen beizubehalten, insbesondere für benachteiligte Regionen. Es scheint mir auch wichtig, den Finanzrahmen für die GAP mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten und eine neue Steuerung der GAP sicherzustellen, die sich möglichst stark an den Gegebenheiten vor Ort orientiert und bei der die Regionen in hohem Maße einbezogen werden.

Welche Auswirkungen wird die Reform der GAP auf die Einbeziehung der Städte und Regionen, vor allem bei der Verwaltung der Beihilfen, haben? Sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten?

Ich hoffe, dass die Frage der Steuerung der GAP im Mittelpunkt der nächsten Reform stehen wird. Mit der Abstimmung der europäischen Strukturfonds, zu denen auch der ELER gehört, innerhalb eines strategischen Rahmens werden die Regionen eine umfassende Raumplanung umsetzen können, die Hilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der zweiten Säule der GAP umfasst. Zu den Direktbeihilfen der ersten Säule schlägt die Kommission unterschiedliche Beihilfeniveaus vor und lässt den Regionen einen Ermessensspielraum. Es ist nun Sache der Mitgliedstaaten, die in den künftigen Regelungen gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Angesichts der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in der europäischen Landwirtschaft scheint es mir wichtig, den Regionen mehr Verantwortung bei der Umsetzung der ersten Säule zuzugestehen.

Sind Sie als Präsident des Regionalrats der Auvergne der Auffassung, dass die Vorschläge für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen in die richtige Richtung gehen?

Die Kommission hat entschieden, die Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen zu einem eigenständigen Instrument im Rahmen der Direktbeihilfen zu machen. Dies ist einer der Hauptvorschläge der Initiativstellungnahme zur GAP des Ausschusses der Regionen, für die ich 2010 zum Berichterstatter bestellt wurde. Ich halte das von der Kommission vorgeschlagene Niveau jedoch für nicht ausreichend, zumal es unverbindlich ist. Es ist notwendig, diese Unterstützung obligatorisch zu machen und auf eine Höhe von 10% der nationalen Obergrenze festzulegen. Die Kommission schlägt gegenwärtig jedoch nur 5% vor. Eine stärkere Unterstützung zugunsten dieser Gebiete entspräche der erklärten Absicht der Kommission, Konvergenz herzustellen, und ist ein Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der GAP-Beihilfen.

Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

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