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Christian Buchmann: "KMU brauchen einen einfachen, klaren und schlüssigen Rechtsrahmen"  

Der Zugang der KMU zu öffentlichen Aufträgen, zum Binnenmarkt und zu Finanzierungen, aber auch KMU-freundliche Steuervorschriften und eine angemessene Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der KMU in puncto Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz sind maßgeblich für den Erfolg der KMU in Europa. Die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zur „Intelligenten Regulierung für KMU“ von Berichterstatter Christian Buchmann wurde auf der Plenartagung des AdR am 12. Juli einstimmig angenommen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die wichtigsten Motoren des Wachstums und der Beschäftigung in Europa. Sie schaffen zwei von drei Arbeitsplätzen und stehen für mehr als die Hälfte der Wirtschaftsproduktion in Europa. Dennoch trägt die Rechtsetzung nicht immer den speziellen Gegebenheiten der KMU Rechnung und bremst somit lokales Wirtschaftswachstum und Innovationen aus.

„Bürokratische Vorschriften haben sich als eine schwere Bürde erwiesen. Es gibt uneinheitliche und sich überlappende Bestimmungen, die manchmal widersprüchlich sind – das trifft die KMU ungleich härter als größere Unternehmen. Auch Vorschriften in solchen Bereichen wie Steuern, Berichts- und Informationspflichten und Arbeitsschutz bürden den KMU unverhältnismäßig viel auf. Damit ist ein KMU-freundliches ordnungspolitisches Umfeld als eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Gründung und Expansion der Unternehmen und die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und stärkerem Wachstum in Europa anzusehen “, erklärte Berichterstatter Christian Buchmann (AT/EVP), Abgeordneter im Landtag Steiermark.

Der Vorschlag des AdR folgt einem mittelfristigen Ansatz, der weiter geht als die derzeitigen Bemühungen der EU zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, wie beispielsweise die Agenda für bessere Rechtsetzung oder das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT – Regulatory Fitness and Performance). In der Stellungnahme wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, weitere Hindernisse für die KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe – einem besonders wichtigem Aspekt für die Städte und Regionen – auszuräumen und die Vereinfachung und Harmonisierung der steuerlichen Vorschriften voranzutreiben, die von der Mehrheit der europäischen KMU als besonders aufwendig empfunden werden.

Der AdR fordert zudem Maßnahmen, um den Zugang der KMU zu Fördermaßnahmen für die langfristige regionale Entwicklung zu erleichtern, darunter die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), und verweist auf etliche nationale Regelungen, die den KMU im Binnenmarkt für Dienstleistungen weiterhin Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere ruft er dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Ausschüssen für Folgenabschätzung, die Vorschläge der Europäischen Kommission prüfen, einzubinden.

„Wir brauchen eine kohärente, sichtbare und moderne europäische KMU-Politik, damit der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ auf allen Regierungsebenen und in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt wird. Der Small Business Act (SBA) sollte überarbeitet und gestärkt werden, und die Städte und Regionen sollten bei seiner Überprüfung und Umsetzung stärker zum Zuge kommen. Anstatt sich auf den Abbau von Vorschriften zu verlegen, müssen wir uns stärker um einen einfachen, klaren und schlüssigen Rechtsrahmen für die KMU bemühen und die wichtige Position der Städte und Regionen dabei anerkennen“, fuhr Berichterstatter Buchmann fort.

Bereits seit 2011 setzt sich der AdR für die Umsetzung des „Small Business Act“ auf regionaler und lokaler Ebene ein, indem er die Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“ (EER) vergibt. Diese Auszeichnung wird jedes Jahr an Städte und Regionen in der EU vergeben, die über die vielversprechendsten, herausragendsten und innovativsten Strategien zur Unternehmensförderung in Europa verfügen. Mit diesem Preis können lokale und regionale Akteure zeigen, wie den KMU und den Unternehmern zu mehr wirtschaftlicher Robustheit verholfen werden kann.

Hintergrund:

Der Begriff intelligente Rechtsetzung bedeutet, dass politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU so zu gestalten sind, dass sie den Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Einrichtungen auf dem wirksamsten Weg den größtmöglichen Nutzen bringen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass man auf offene und transparente Weise zu politischen Entscheidungen gelangt, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen und in die die Interessenträger umfassend eingebunden sind. Zu den einschlägigen Instrumenten gehören die Folgenabschätzung, Vereinfachung, Verringerung des Verwaltungsaufwands und die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung geltender Rechtsvorschriften.

Ansprechpartnerin:
Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366
Carmen.schmidle@cor.europa.eu

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