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Die Europäischen Bürgerinitiative muss als Instrument der partizipativen Demokratie weiter verbessert werden  

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) als „Schritt in die richtige Richtung“, um die EBI zugänglicher und benutzerfreundlicher zu machen. Die Versammlung der Kommunal- und Regionalvertreter der EU bedauert in seiner Stellungnahme jedoch, dass der Vorschlag nicht ausreicht, das Potenzial der EBI als transnationales Instrument der partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene voll zu nutzen.

Seit 2012 besteht mit der EBI die Möglichkeit, dass eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten sich unmittelbar an der Gestaltung der EU-Politik beteiligen, indem sie die Europäische Kommission zur Vorlage eines neuen Rechtsakts auffordern. In den sechs Jahren ihres Bestehens haben es jedoch nur vier Initiativen geschafft, die erforderliche Anzahl von Unterschriften zu erreichen, von denen zwei – „Verbot von Glyphosat“ und „Right2Water“ – schließlich zu offiziellen Gesetzgebungsvorschlägen der EU führten. Auf die zunehmende Kritik, die EBI sei zu restriktiv und aufwendig, reagierte die Europäische Kommission im September 2017 mit einem Vorschlag, durch den übermäßige rechtliche und technische Anforderungen abgebaut und neue Techniken der Identifizierung und Unterschriftensammlung einsetzbar werden sollen.

Der AdR bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für die EBI als ein Instrument, das dazu beitragen kann, auf das empfundene Demokratiedefizit der EU zu reagieren und die Kluft zwischen Bürgern und EU-Organen zu überbrücken. Die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bürger in die EU wiederherzustellen, hat den AdR zu der EU-weiten Konsultationskampagne Nachdenken über Europa“ bewogen, die vorwiegend in Form von Bürgerdialogen auf lokaler Ebene durchgeführt wird, um deren Ideen, Erwartungen und Anliegen hinsichtlich der Zukunft Europas zusammenzutragen.

In seiner auf der Plenartagung am 23. März verabschiedeten Stellungnahme begrüßt der AdR die erhebliche Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der EBI, u. a. durch ein zentrales Online-Sammelsystem, eine Online-Kooperationsplattform für eine bessere Beratung der Organisatoren, die Möglichkeit der Teilregistrierung einer Initiative und die Absenkung des Mindestalters für die Unterstützung einer EBI auf 16 Jahre. Aus Sicht des AdR muss jedoch noch viel mehr getan werden, damit die EBI zu einem wirksamen Ausdruck der Stimme der Bürger in der EU-Beschlussfassung wird.

Die Kommission hat in ihrem Reformvorschlag zweifellos administrative, technische, logistische und kommunikationsbezogene Verbesserungen an der EBI vorgenommen. Das Exekutivorgan der EU hat aber eine wichtige Gelegenheit verpasst, sie zu einem wirkungsvollen Partizipationsinstrument zu machen, mit dem die Bürger wirklich Einfluss auf die politische Agenda der EU nehmen können. Es besteht jedoch nach wie vor der Eindruck, dass die Kommission eine zu defensive Haltung einnimmt, was besonders bei den eher politischen Aspekten der Bürgerinitiative deutlich wird “, meinte Berichterstatter Van den Brande .

Ein Interessenkonflikt bei der Kommission

Der AdR weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung den Interessenkonflikt der Kommission nicht löst, denn sie ist die Unterstützungsstruktur und der primäre „Adressat“ einer EBI und gleichzeitig die Instanz, die über deren Registrierung und Zulässigkeit entscheidet. Der AdR wiederholt daher seinen Aufruf aus seiner Stellungnahme von 2015, in der er die Einsetzung eines „Rates der Weisen“ oder einer „Europäischen Bürgervertretung“ anregte. „Eines der größten Probleme in der neuen Verordnung ist nach wie vor der Interessenkonflikt und die Monopolstellung der Kommission in allen Phasen des Verfahrens. Das Unvermögen, hier Abhilfe zu schaffen, schadet der Wirksamkeit und der Legitimität der EBI. Wir schlagen daher vor, den Beschluss über die Registrierung einem unabhängigen Ausschuss aus Juristen, Wissenschaftlern und Vertretern der Zivilgesellschaft zu übertragen“, erläutert Van den Brande.

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Der AdR ist besorgt über den Mangel an politischer Prüfung und Weiterverfolgung einer erfolgreichen EBI und fordert eine größere Rolle des Europäischen Parlaments. Das EP sollte insbesondere öffentliche Debatten organisieren, bei denen die EBI-Organisatoren gebeten werden, ihre Initiative vorzustellen – anders als im Kommissionsvorschlag, der die gemeinsame Organisation solcher Anhörungen durch Kommission und Parlament vorsieht.

Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften

Der AdR betont, dass die Sammlung von einer Million Unterschriften ein aufwendiges Vorhaben ist, das umfangreiche Maßnahmen der Bekanntmachung und Öffentlichkeitsarbeit erfordert. Um den zeitlichen Spielraum für das Erreichen der Mindestzahl an Unterschriften zu vergrößern, spricht sich der AdR für eine Verlängerung des Zeitraums der Unterschriftensammlung von 12 auf 18 Monate aus, was auf potenzielle Organisatoren einer EBI sicher weniger abschreckend wirken würde.

Weiterbehandlung erfolgloser Initiativen

Der AdR ruft die Kommission auf, geeignete Arten zum Umgang mit den Bürgerinitiativen zu entwickeln, die zwar eine erhebliche Unterstützung vorweisen können, aber nicht alle formalen Kriterien erfüllen oder die Unterschriftenschwelle von einer Million nicht ganz erreichen. Dadurch könnte man dafür sorgen, dass die politische Botschaft dieser Bürgerinitiativen und die damit einhergehende Mobilisierung nicht ganz umsonst waren.

Hinweis für die Presse:

Luc Van den Brande ist ein früherer Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen und ehemaliger Ministerpräsident von Flandern (1992–1999). Als Sonderberater des Präsidenten der Europäischen Kommission für den Kontakt zu den Bürgern legte er im Oktober 2017 einen Bericht vor, in dem er einen Rahmen für ein stärker den Bürgern zugewandtes Europa entwirft.

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Europäische Bürgerinitiative

Änderung der Europäischen Bürgerinitiative – Website der Europäischen Kommission

AdR-Fotogalerie

Ansprechpartnerin:

Nathalie Vandelle

Tel. +32 2 282 2499

nathalie.vandelle@cor.europa.eu

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