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Europäischer Ausschuss der Regionen fordert Berücksichtigung von Insellage bei den EU-Kohäsionsmaßnahmen nach 2020  

Die 362* Inseln der EU sind mit spezifischen dauerhaften Strukturproblemen konfrontiert, die Mehrkosten für die Unternehmen nach sich ziehen und deren Entwicklungsaussichten einschränken. Die Mehrheit der Inselgebiete hatte im ersten Jahrzehnt unseres Jahrtausends keinen wirtschaftlichen Konvergenzprozess durchlaufen, und ihre Lage hat sich infolge der Finanzkrise und des Mangels an Innovation seitdem sogar verschlechtert. Vor diesem Hintergrund fordert Marie-Antoinette Maupertuis, Mitglied des Exekutivrats von Korsika, im Namen des Europäischen Ausschusses der Regionen für Inselregionen und insbesondere die lokalen Unternehmen besondere Maßnahmen und dass im Rahmen der künftigen EU-Kohäsionspolitik (2020-2027) geeignetere Kriterien für die Förderfähigkeit durch die Strukturfonds aufgestellt werden.

 

Auf Ersuchen des maltesischen Ratsvorsitzes verabschiedete der Europäische Ausschuss der Regionen eine Stellungnahme, in der er mögliche Wege für die Förderung von Unternehmergeist und der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung von Inseln aufzeigt. Abgesehen von den lagebedingten Mehrkosten sind Inseln durch eine wenig diversifizierte Wirtschaftsstruktur, einen hohen Anteil von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und vielen, in mehreren Bereichen tätigen Unternehmern gekennzeichnet.

 

Der AdR betont, dass die Kohäsionspolitik der EU das beste politische Instrument ist, um die Entwicklungsunterschiede zwischen den Inseln und den anderen europäischen Regionen auszugleichen. Inselgebiete genießen in der gegenwärtigen Kohäsionspolitik keinen besonderen Status. Deshalb fordert der AdR den europäischen Gesetzgeber auf, mehr zu tun, als nur die strukturellen Nachteile von Insel anzuerkennen, und die Insellage ganz konkret bei der künftigen Kohäsionspolitik zu berücksichtigen. Dazu müssen vor allem neue Indikatoren zur Bestimmung der sozialen und wirtschaftlichen Lage geschaffen werden, die bei der Gewährung von Strukturfondsmitteln herangezogen werden. Also Kriterien wie Anbindung und Wettbewerbsfähigkeit in verschiedenen Branchen (etwa blaue Wirtschaft, grüne Energie, nachhaltiger Tourismus).

 

Bei der Vorstellung ihrer Stellungnahme im AdR-Plenum betonte Marie-Antoinette Maupertuis (FR/Europäische Allianz) : „Die Unternehmer und Bürger auf den Inseln haben mit strukturellen Zwängen zu kämpfen, die auf ihre geografische Situation zurückzuführen sind und zu Mehrkosten führen, die ihre Aussicht auf Wachstum und Entwicklung beeinträchtigen. Wir fordern, dass den Inseln bei der Kohäsionspolitik der EU nach 2020 besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, so dass die wirtschaftlichen Folgen der natürlichen und geografischen Gegebenheiten aufgefangen werden. Wir müssen es ihnen ermöglichen, sich am Binnenmarkt zu beteiligen und ihre Nachteile in Chancen umzuwandeln.“ Die Berichterstatterin fordert eine echte Anwendung von Artikel 174 des EU-Vertrags, in dem festgelegt ist, dass unter anderem Inselgebieten aufgrund ihrer geografischen, demografischen und sozialen Nachteile die besondere Aufmerksamkeit der EU gilt.

 

Tonino Picula (HR/SPE), Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretender Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Meere, Flüsse, Inseln und Küstengebiete“ des EP, begrüßte die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen und schloss sich den Feststellungen und Empfehlungen an: „ Die gegenwärtige Kohäsionspolitik bietet den Inselgebieten nicht genügend Unterstützung. Die künftige Kohäsionspolitik nach 2020 muss grundlegend reformiert werden. Dem Europäischen Parlament geht es nicht nur darum, dass das Wort „Insel“ künftig häufiger in den Texten auftaucht. Es will eine angemessene und konkrete Politik, die für die Inseln greifbare Ergebnisse bringt.“

 

Der AdR fordert darüber hinaus ein System von Betriebsbeihilfen für Inselunternehmen, um Mehrkosten für die Insellage auszugleichen. Für diese Beihilfen müssen dieselben Genehmigungs- und Ausnahmeregelungen gelten wie für Regionen in äußerster Randlage und dünnbesiedelte Gebiete. Der Ausschuss schlägt gleichfalls vor, die De-minimis-Regeln (nach denen der Staat die Europäische Kommission über Beihilfen für Unternehmen nicht unterrichten muss, wenn diese einen bestimmten Betrag nicht überschreiten) mit Blick auf Inseln flexibler zu gestalten und auch die Bestimmungen über öffentliche Aufträge auf den Inseln zu lockern.

 

Die Europäische Kommission wird zudem aufgefordert, ein Innovationsprogramm auszuarbeiten, das besonders auf die Wirtschaft von Inseln zugeschnitten ist. Ein solches Programm würde es gestatten, den Wettbewerb in Bezug auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, in dem Inselunternehmen mit den Unternehmen des Festlands stehen, abzufedern, da sie eindeutig höhere Kosten und Belastungen zu tragen haben.

 

Hinweis für die Presse

 

In der EU gibt es 362 Inseln mit mehr als 50 Einwohnern, auf denen insgesamt 17,7 Millionen Menschen leben (davon 3,7 Millionen in den Regionen in äußerster Randlage). Ihr BIP pro Kopf betrug im Jahr 2010 etwa 79,2 % des EU-Durchschnitts, und ein erheblicher Teil von ihnen zählt nach wie vor zu den weniger entwickelten Regionen.

 

Inselgebiete weisen geografische, wirtschaftliche, demografische und soziale Merkmale auf, die ganz besondere Herausforderungen bei der Umsetzung europäischer Maßnahmen mit sich bringen: geringe Größe (in Bezug auf Oberfläche, Bevölkerung, Wirtschaft), lokal begrenzter Markt und keine Möglichkeit größenbedingter Kostenvorteile, hohe Transportkosten, geringe Marktverflechtung, Defizite beim unternehmerischen Know-how, bei Infrastrukturen und beim Dienstleistungsangebot für Unternehmen (im Vergleich zum Festland).

 

Nach Artikel 174 des EU-Vertrags muss den Inselgebieten die besondere Aufmerksamkeit der EU gelten, die dafür zu sorgen hat, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen in den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut werden.

 

Entwurf einer Stellungnahme des AdR zum Thema Unternehmertum auf Inseln: ein Beitrag zum territorialen Zusammenhalt (die konsolidierte Fassung der Stellungnahme mit den Änderungsanträgen wird demnächst auf unserem Internetportal verfügbar sein)

Fotogalerie des Ausschusses der Regionen

 

 

*Inseln mit mehr als 50 Einwohnern

 

 

Ansprechpartner:
Nathalie Vandelle
Tel. +32 2 2822499
nathalie.vandelle@cor.europa.eu

 

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