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EU-Wettbewerbspolitik darf nicht zu Lasten der Unterstützung von Städten und Regionen gehen  

Die Auswirkungen der EU-Wettbewerbspolitik auf die Städte und Regionen waren Thema einer Stellungnahme , die der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) auf seiner Plenartagung im Dezember verabschiedet hat. In einer Debatte mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager forderten die Mitglieder des AdR, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Recht erhalten, soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten anzugehen, ohne dass ihre Unterstützung als staatliche Beihilfe betrachtet wird .

Die Wettbewerbspolitik ist ein Instrument der EU zum Schutz des Binnenmarktes und der Verbraucher vor möglichem Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, die sonst überhöhte Preise verlangen oder unlautere Geschäftsbedingungen diktieren könnten, was negative Folgen für die Bürger und die Wirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene hätte. Zudem werden durch die Wettbewerbspolitik staatliche Eingriffe eingeschränkt, was für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die öffentliche Dienstleistungen erbringen oder ihre Unternehmen und die lokale Wirtschaft unterstützen, zu Problemen führen kann.

Für die Städte und Regionen „ sind Wettbewerbsentscheidungen, auch Steuervorbescheide, sensible Themen, denn sie können erhebliche Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene haben. Die Gebietskörperschaften erbringen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und erfüllen damit eine für das tägliche Leben der europäischen Bürger wichtige Aufgabe. Dabei müssen die Städte und Regionen unterstützt werden, auch im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik“ , so Karl-Heinz Lambertz , Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, zu Beginn der Debatte.

Margrethe Vestager , EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, erklärte: „ Wir teilen die Auffassung des AdR, dass die Kommission nur dann tätig werden muss, wenn der Wettbewerb auf europäischer Ebene durch öffentliche Ausgaben beeinträchtigt wird. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der europäische Markt auch künftig offen und fair bleibt. Wir müssen sicherstellen, dass Bürger und Unternehmer mit guten Ideen nicht von Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten, vom Markt ferngehalten werden. Beihilfen sollten nur dann gewährt werden, wenn der Markt in einer konkreten Frage versagt. Wir begrüßen den heutigen Meinungsaustausch mit den Vertretern der Regionen und Städte, in dem aufgezeigt wird, wo wir vorankommen müssen.“

In der Stellungnahme des AdR werden die positiven Auswirkungen der europäischen Wettbewerbspolitik für die Bürger und die Unternehmen hervorgehoben, da dadurch mehr Auswahl für die Bürger gewährleistet und die Innovation gefördert wird. Ferner wird begrüßt, dass die Europäische Kommission die Themen Geoblocking und elektronischer Handel angeht, was den europäischen Verbrauchern zugutekommt.

Michael Murphy (IE/EVP), Mitglied des Grafschaftsrates von Tipperary und Berichterstatter der Stellungnahme, erklärte, notwendig sei ein ausgewogener Ansatz bei der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften, bei dem Unterschiede in Bezug auf die geografische Lage sowie die soziale und kulturelle Situation berücksichtigt werden: „Die Anwendung der Beihilferegelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse muss weiter vereinfacht werden, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Dienstleistungserbringer auf wirtschaftliche Probleme vor Ort reagieren können, vor allem in Gebieten in Randlage, wo Marktlösungen für die Erbringung von Dienstleistungen nicht immer möglich sind, und um sozial schwache Bürger, kleine Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Sparer zu unterstützen.“

Ferner wird in der Stellungnahme betont, dass zum Schutz der europäischen Landwirte für einen fairen Wettbewerb und transparente Preise in der Lebensmittelversorgungskette gesorgt werden muss. Mit Blick auf künftige Herausforderungen empfiehlt der AdR mehr Flexibilität bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die europäischen Unternehmen proaktiver dabei unterstützen können, die wirtschaftlichen Unwägbarkeiten infolge des Brexits zu bewältigen, ohne dass dies als staatliche Beihilfe betrachtet wird.

In einer eigenen AdR-Stellungnahme wurde auch die Frage des sozialen Wohnungsbaus untersucht. „ Für eine europäische Agenda für den Wohnungsbau “ von Hicham Imane (BE/SPE), Mitglied des Gemeinderats von Charleroi, wurde am selben Tag verabschiedet. In dieser Stellungnahme erklärte der Berichterstatter, die Wettbewerbspolitik dürfe nicht dazu führen, dass Sozialwohnungen nur den ärmsten und am meisten benachteiligten sozialen Gruppen vorbehalten seien. Die Städte und Regionen sollten im Rahmen der Planung, Errichtung und Finanzierung von Sozialwohnungen die Möglichkeit haben, auch denen zu helfen, die in minderwertigen oder überfüllten Wohnungen leben oder die den größten Teil ihres Einkommens für eine angemessene Wohnung aufbringen müssen.

AdR-Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Thema Wettbewerb:

• Stellungnahme: Für eine europäische Agenda für den Wohnungsbau

Stellungnahme: Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Pressemitteilung)

Stellungnahme: Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Pressemitteilung)

Ansprechpartnerin:
Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366

carmen.schmidle@cor.europa.eu

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