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Europäische Städte und Regionen teilen die Bedenken der Europäischen Kommission hinsichtlich der Gesetzesänderungen der polnischen Regierung im Bereich Justiz  

Der Europäische Ausschuss der Regionen bekundet seine Unterstützung für die Entscheidung der Europäischen Kommission, gegen Polen ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag wegen der „eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ einzuleiten. In ihrer am 1. Februar verabschiedeten Entschließung stellt die Versammlung der Kommunal- und Regionalpolitiker der EU fest, dass die Bedenken der Kommission über den Erlass von Gesetzen, die ihrer Ansicht nach eine unabhängige und legitime verfassungsgerichtliche Kontrolle und die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen, „von direkter und unmittelbarer Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ sind.

Zugleich appelliert der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) nachdrücklich an die EU-Beschlussfassungsorgane, die EU-Finanzierung für polnische Städte und Regionen nicht auszusetzen, sollte die polnische Regierung die Bedenken der EU nicht ausräumen. Nach Ansicht des AdR dürfen „die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht für eine von nationalen Regierungen verfolgte Politik herhalten“.

Nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann die Europäische Union mit einer Mehrheit von 22 der 27 Mitgliedstaaten und zwei Dritteln des Europäischen Parlaments Polen seine Stimmrechte in der EU entziehen.

Der AdR ruft Polen und die Kommission in seiner Entschließung auf, einen „konstruktiven Dialog“ aufzunehmen, und warnte insbesondere vor „negativen Auswirkungen“ auf die Debatte über den künftigen EU-Haushalt nach 2020. Polnische Städte und Regionen erhalten umfangreiche Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds und gehören damit zu den Hauptbegünstigten der EU-Kohäsionspolitik.

Die Entschließung wurde auf der ersten Plenartagung des AdR nach dem Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 vom 20. Dezember 2017 angenommen. Die Kommission hat Polen aufgefordert, die Bedenken innerhalb von drei Monaten auszuräumen.

Die acht Punkte umfassende Entschließung wurde mit 77 gegen 39 Stimmen bei 26 Enthaltungen verabschiedet und wird nun dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament übermittelt.

Ansprechpartner:

Andrew Gardner

Tel. +32 473 843 981

andrew.gardner@cor.europa.eu

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